Finanzierung
Die SOKA-BAU erstattet dem ausbildenden Betrieb die Ausbildungskosten für die gezahlte Ausbildungsvergütung an gewerbliche Auszubildende:
- 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres
Bei technischen und kaufmännischen Auszubildenden:
- 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 4 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
Zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20 % und eine Erstattung der Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen (Kursgebühren, Fahrtkosten, Internatskosten).
Umfangreiche Informationen finden Sie bei der SOKA-BAU.
Fördervoraussetzungen
Die SOKA-BAU erstattet Ausbildungskosten auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) für gewerbliche, technische und kaufmännische Auszubildende in der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Berlin).
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