Finanzierung

Die SOKA-BAU erstattet dem ausbildenden Betrieb die Ausbildungskosten für die gezahlte Ausbildungsvergütung an gewerbliche Auszubildende:

  • 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
  • 6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
  • 1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres

Bei technischen und kaufmännischen Auszubildenden:

  • 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
  • 4 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres 

Zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20 % und eine Erstattung der Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen (Kursgebühren, Fahrtkosten, Internatskosten).

Umfangreiche Informationen finden Sie bei der SOKA-BAU.

Fördervoraussetzungen

Die SOKA-BAU erstattet Ausbildungskosten auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) für gewerbliche, technische und kaufmännische Auszubildende in der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Berlin).